Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bauvertrag und Ausführung nach VOB/B + VOB/C DIN 18363 / DIN 18366 / DIN 18350 neueste Fassung.
Wir bearbeiten und liefern ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
Erkennen wir Vertragsbedingungen in Bauverträgen ausdrücklich an, so gelten auf jeden Fall nachstehende Bedingungen ergänzend.
Umfang der Verpflichtung
Telefonische oder mündliche Ergänzungen oder Abänderungen werden erst mit schriftlicher Bestätigung wirksam.
Angebote, Preise, Berechnung, Beratung
Angebote sind freibleibend, mündliche Angebote sind unverbindlich.
Erfolgt die Bearbeitung später als drei Monate nach der Bestellung ohne unser Verschulden, so sind wir berechtigt, Lohn- und Materialerhöhungen zu berechnen.
Sofern Termine aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben nicht eingehalten werden können, müssen uns Termine unter Einhaltung einer Frist von mindestens 8 Arbeitstagen mitgeteilt werden. Ein Anspruch auf Einhaltung der neuen Termine besteht nicht. Durch vom Auftraggeber verursachte Terminverschiebungen entstehende Kosten können wir diesem in Rechnung stellen.
Werden bei größeren Aufträgen die Arbeiten nicht zum vorgesehenen Termin durchgeführt, so wird mit Anzeige der Materialbestellung der Warenwert fällig.
Nach VOB/B § 16 stehen uns Abschlagszahlungen in möglichst kurzen Zeitabständen in Höhe der nachgewiesenen Leistung zu.
Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen fällig und Reklamationen der Rechnung innerhalb dieser Zeit anzuzeigen. Skontoabzug ist nicht zulässig.
Erfüllungsort ist Knöringen, Gerichtsstand ist Landau i. d. Pfalz.